Neue Corona Verordnung für Fahrschulen ab 07.06.21
Nicole Fehlings • 7. Juni 2021
Neue Corona Verordnung ab dem 07.06.21
Die neue Coronaschutzverordnung des Landes NRW legt ab dem 07.06.21
fest, dass ab diesem Tag die Fahrschüler einen negativen
Corona-Test ( von einer zugelassenen Teststation
)vorzuweisen haben bei folgenden Tätigkeiten:
- bei jeder Fahrstunde ( auch Motorrad)
-bei jedem Unterricht
- bei jeder Theoretischen und praktischen Prüfung
Der Test darf nicht älter als 48 Stunden
sein!
Genesene und bereits geimpfte müssen einen Nachweis darüber bei sich tragen und jederzeit vorzeigen können.