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Neue Corona Verordnung für Fahrschulen ab 07.06.21

Nicole Fehlings • 7. Juni 2021

Neue Corona Verordnung ab dem 07.06.21

Die neue Coronaschutzverordnung des Landes NRW legt ab dem 07.06.21 fest, dass ab diesem Tag die Fahrschüler einen negativen Corona-Test ( von einer zugelassenen Teststation )vorzuweisen haben bei folgenden Tätigkeiten:

- bei jeder Fahrstunde ( auch Motorrad)

-bei jedem Unterricht

- bei jeder Theoretischen und praktischen Prüfung

Der Test darf nicht älter als 48 Stunden sein!

Genesene und bereits geimpfte müssen einen Nachweis darüber bei sich tragen und jederzeit vorzeigen können.
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